Anlässlich des Weltflüchtlingstages 2023

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen – amfn e.V

zum Beschluss zur Verschärfung des Asylrechts der EU vom 08.06.23

Ein schwarzer Tag für Geflüchtete

„Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14

Am 20. Juni 2023 jährt sich der Weltflüchtlingstag, der im Jahr 1950 von den Vereinen Nationen eingerichtet wurde. Menschen, die durch den Weltkrieg zur Flucht gezwungen waren und/oder ihr Zuhause verloren hatten, sollten Hilfe bekommen. Heute, 73 Jahre später, fällt dieser Tag in eine Zeit, in der die EU über eine der größten Änderungen des Asylrechts abstimmt.

amfn e.V. spricht sich entschieden gegen dieses neue Asylregime aus, da die Menschenrechte von – und die Solidarität mit Schutzsuchenden – bei diesem Abkommen auf der Strecke bleiben, während die „Festung Europa“ ausgebaut wird. Insbesondere lehnen wir die Verlegung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen ab. Das ist aus humanitärer Sicht nicht hinnehmbar!

Welche Änderungen des Asylsystems die EU plant:

Die 27 EU-Innenminister*innen haben sich am 8. Juni 2023 auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Der Fokus dieser Einigung liegt auf den Asylverfahren an den Außengrenzen der EU und auf einem zusätzlich davor geschalteten Screeningverfahren. Dafür sollen irregulär eingereiste oder im Mittelmeer gerettete Schutzsuchende zwischen 5 und 10 Tagen in Lagern unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten und überprüft werden. Danach wird über ihre Rückführung, Asyl-Grenz-Verfahren, Abschiebung in Drittstaaten entschieden. Möglich ist auch eine Verweigerung der Einreise.

Damit erhoffen sich die Innenminister*innen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik näher zu kommen und somit einen Grundstein für einen Ausgleich in der Verteilung der Flüchtlinge zwischen den Ankunftsländern rund um das Mittelmeer und den Ländern im Norden zu legen.

Mit diesen verschärfenden Maßnahmen sehen wir als amfn e.V. die „rote Linie“ zum dringend notwendigen Schutz von Geflüchteten jedoch überschritten. Denn damit wird das „Recht auf Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz[1]“ von Schutzsuchenden buchstäblich über Bord geworfen – ein Recht das sowohl im Grundgesetz, im EU-Recht und in der Menschenrechtskonvention verankert ist – um nur einige zu nennen.

Was den Geflüchteten droht:

  • Ihnen kann das oben genannte Recht auf Zugang zu einem fairen Asylverfahren verweigert werden;
  • Es drohen Verstöße gegen das Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention, welches die Ausweisung in Länder verbietet, wenn dort den Ausgewiesenen Folter und unmenschliche Behandlungen drohen;
  • Schutzsuchende, darunter Familien mit Kindern, würden während des gesamten Verfahrens systematisch interniert – es würden also „geschlossene Massenhaftlager“ für sie eingerichtet – wo sie vor Gewalt und Diskriminierung nicht geschützt wären;
  • Der Fokus würde von der notwendigen Sorgfalt – um Einzelfälle auf ihre individuellen Fluchtgründe hin zu überprüfen – hinter Kriterien wie Anerkennungsquoten rücken, ohne dass ein unabhängiger Schutz der Schutzsuchenden gegeben wäre.


[1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/asyl-und-migration/asyl